Loading...

2011


Keine Entschädigung: 22 Jahre Prozess um viel Kies

Ein Mann wird zwangsenteignet, gewinnt vor Gericht. Aber eine Entschädigung bekommt er nicht. Das Urteil liegt jetzt 22 Jahre zurück. (Hamburger Abendblatt vom 02.09.2011)

Stolzenau. Friedrich-Wilhelm Waltemath steckt fest. Er ist sprichwörtlich im Kies versunken. So tief, dass er sich selbst nicht helfen kann. Und es ist niemand da, der ihn herauszieht, den alten Mann, der nicht mehr an Gerechtigkeit glaubt. Seit Jahrzehnten kämpft Waltemath einen einsamen Kampf gegen den Filz im Mittleren Wesertal und die Banken, vor allem aber gegen die Richter am Hamburger Landgericht. Es ist ein Kampf um Kiesvorkommen, in deren Körnung er die Orientierung verloren hat.

Längst geht es nicht mehr darum zu entscheiden, ob Waltemath und seine Frau Lydia im Recht sind oder nicht. Die Frage ist nur noch, wie hoch sie entschädigt werden müssen.
 

Nach einem missglückten Kiesgeschäft wurde das Ehepaar Mitte der 80er-Jahre zwangsenteignet. Zu Unrecht, urteilten Richter bereits, denn die Waltemaths hatten eine Kreditzusage ihrer Bank, die alles geändert hätte. 22 Jahre liegt das Urteil jetzt zurück. Und seitdem wartet Waltemath auf eine Antwort aus Hamburg, denn die Entschädigung ist noch immer nicht bestimmt. "Das ist eines der längsten Verfahren, die je in Deutschland geführt wurden", sagt Waltemaths Anwalt Ernst-August Bach aus Hannover. Auch wurden die Richter von oberster Stelle, vom Verfassungsgericht, gerügt: So lange dürfe ein Verfahren nicht dauern, hieß es mahnend aus Karlsruhe. Das war vor zwei Jahren. Eine Entscheidung ist nicht in Sicht.

"Das war unser", sagt der 71-jährige ehemalige Fuhrunternehmer und strafft den Rücken. Seine rissigen Handflächen zeigen auf ein blaues Planquadrat, eingefasst von Mais- und Getreidefeldern. Ein Kiessee glitzert in der Mittagssonne. "Das war das erste Grundstück, mit dem der Mist anfing." 1973 erbt Waltemath den hoch verschuldeten Hof des Vaters, Bürgermeisters, Kriegsheimkehrers. Er ersinnt einen Plan, um die drückenden Lasten zu tilgen. Kiesreich ist der Boden der Gemeinde Stolzenau im Mittleren Wesertal, nicht weit vom Steinhuder Meer entfernt. "Wir wollten einen Teil der Flächen in bare Münze umsetzen."

Doch es kommt anders. Waltemath vertraut einem Jagdfreund seines Vaters mit Beziehungen zum Straßenbau. Der soll den Abbau organisieren, für Absatz sorgen. Doch der neue Geschäftspartner spielt ein falsches Spiel, erfüllt die Verträge nicht, bedient die Zinsen nicht, sagt Waltemath. Der Kiesschatz zerrinnt, kaum dass er gehoben ist. Zehn Jahre nach der Gründung der "Waltemath Kieswerke GmbH" droht die Zwangsversteigerung.

Mit einem Darlehen der damaligen Vereins- und Westbank will das Ehepaar die Zwangsversteigerung abwenden. Doch die Bank zieht ihr Kreditversprechen in letzter Sekunde zurück. Das Paar muss ohnmächtig mit ansehen, wie Grund und Boden die Besitzer wechseln. Der Kiesabbau geht weiter - ohne die Waltemaths. Ehefrau Lydia gibt sich nicht geschlagen und klagt.

Das Verfahren wird in Hamburg geführt. Die Vereins- und Westbank Nienburg gibt es längst nicht mehr. Rechtsnachfolger ist die HypoVereinsbank mit Sitz am Alten Wall in Hamburg. Das Verfahren dauert. Erst in zweiter Instanz kommen die Hamburger Richter am 28. November 1990 zu einer Entscheidung. "Die Klage ist dem Grunde nach zu zwei Drittel gerechtfertigt", heißt es in dem Urteil des Oberlandesgerichts. Die Bank hätte ihre Kreditzusage nicht zurückziehen dürfen. Waltemath stehen zwei Drittel des Werts von 1986 von Hof und Kies zu.

"Guck mal, was das für ein guter Kies ist." Waltemath beugt sich über das lärmende Förderband gleich hinter seinem Grundstück, das den nassgrauen Steinbrei vom Schwimmbagger zu den Silos des Kieswerks bringt. Zwölf Meter tief ist die Kiesschicht hier. "Die Tonne Kies bringt bis zu 25 Euro."

Wie hoch Waltemaths Entschädigung ausfällt, sollen Gutachter klären. Doch die kommen zu den unterschiedlichsten Ergebnissen. Mal sind Hof und Kiesvorkommen Hunderttausende Euro wert, dann kommen Gegengutachter auf mehrere Millionen. Dabei sind die Anweisungen klar und vom Bundesverfassungsgericht bereits bestätigt. Entweder findet sich ein vergleichbares Grundstück, oder die Kiesvorkommen müssen ausgemessen werden.

Unbestritten ist, dass die Waltemaths ihren Teil zur Länge des Gerichtsverfahrens beigetragen haben: Lydia Waltemath habe durch "eine Vielzahl von Fristverlängerungen, mehrfachen Anwaltswechseln, vier Befangenheitsanträgen, mehrfachen Klageänderungen" selbst Verzögerungen verursacht, gab das Landgericht vor zwei Jahren bekannt. Zudem habe sie das Verfahren zwei Jahre aussetzen lassen. "Letztlich handelt es sich um einen Einzelfall", sagt der Sprecher des Landgerichts, Conrad Müller-Horn, "der zeigt, dass die Ausschöpfung aller vom Gesetzgeber vorgesehenen Rechtsbehelfe mitunter zu einer erheblichen Verfahrensverzögerung führt, ohne dass das Gericht dem entgegenwirken kann."

Allerdings hat das Oberlandesgericht als übergeordnete Instanz mehrfach Entscheidungen des Landgerichts zugunsten Waltemaths aufgehoben beziehungsweise geändert. Klar ist auch: Waltemaths kämpfen seit mehr als zwei Jahrzehnten um ein besseres Leben. Mit ein paar Hunderttausend Euro Entschädigung könnte sich die hoch verschuldete Familie gar nicht zufrieden geben. Erhebliche Summen haben allein die Anwälte und Gutachter gekostet, rechnet Waltemath vor, finanziert dadurch, dass auch das letzte Stück Land verkauft wurde. "Ich bekomme 327 Euro Rente. Das war's. Wir haben keine ausreichende Altersvorsorge. Was mal war, ist beim Prozess draufgegangen. Wir gehen am Krückstock." Manchmal komme es ihm vor, als führe er den Rechtsstreit nicht gegen die Bank, sondern das Landgericht. "Die Bank ist der lachende Dritte. Die kann sich zurücklehnen, muss nicht zahlen."

Wie verfahren die Sache ist, zeigen die letzten Scharmützel. 2004 werden die Kiesflächen auf 3,7 Millionen Euro geschätzt. Damit hätten Waltemaths leben können. Doch das Gericht erkennt das Gutachten nicht an, da es von Waltemath in Auftrag gegeben wurde. Ein bestellter Gutachter kommt vier Jahre später auf nur noch 700 000 Euro. Waltemath legt Widerspruch ein, das Oberlandesgericht gibt ihm recht: Der Gutachter habe die Frage des Umfangs nicht richtig ermittelt.

Dazwischen platzt 2009 das Bundesverfassungsgericht, nimmt die Verfassungsbeschwerde der Waltemaths an, die sie über Rechtsanwalt Bach eingelegt hatten. Die Verfassungsrichter rügen: Ein derart langes Verfahren sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Grenze des "noch Hinnehmbaren" sei deutlich überschritten.

2010 präsentiert ein neuer Gutachter ein bekanntes Ergebnis. Knapp 700 000 Euro sei der Kies wert gewesen. Begründen kann er das auch auf Nachfrage des Gerichts nicht, beruft sich auf alte Kontakte in der Kiesindustrie. "Die Richter haben sich daran nicht gestört!", empört sich Waltemath. Das Gericht setzt einen Termin zu einer mündlichen Anhörung an, in der "Bedenken gegen die Tragfähigkeit des Gutachtens erörtert werden sollen." Das Ehepaar wittert ein Komplott, lehnt den Gutachter wegen Befangenheit ab. Waltemaths Befangenheitsantrag kontert das Landgericht. Der Antrag sei nicht rechtzeitig eingelegt worden - unzulässig. Die Waltemaths ziehen die Reißleine. Anfang 2011 lehnen sie die Richter wegen Befangenheit ab. Der vorerst letzte Schritt.

Rechtsanwalt Bach sagt: "Das Gericht wollte sich der Sache schnell entledigen. Angesichts der nicht nachprüfbaren Basis des Gutachtens hätte die Klägerin die Angaben des Sachverständigen in einer mündlichen Verhandlung nicht auf die Schnelle widerlegen können." Gerichtssprecher Müller Horn sagt: "Diese Anhörung hat die Klägerin bislang unter Ausschöpfung aller ihr zustehenden prozessualen Mittel verhindert. Dies ist zwar nicht zu beanstanden, führt aber letztlich zu einer weiteren Verzögerung des Rechtsstreits."

"Seit 20 Jahren zerren sie uns vor Gericht. Wir sind so ängstlich geworden, dass wir allem und jedem misstrauen", sagt Waltemath. Die Auseinandersetzung belastet ihn stark. Erst im vergangenen Jahr wurde er am Herzen operiert. Eine riesige Narbe zieht sich über seinen Brustkorb. "Das Oberlandesgericht muss jetzt entscheiden. Lehnt es die Befangenheit ab, kann es aber immer noch den vorherigen Zustand wiederherstellen." Dann müsste ein neuer Gutachter her. Alles beginne von vorn. Es könnte auch das Ende sein.

"Meine Frau will gar nicht mehr kämpfen, meine Kinder sind schon längst auf und davon." Und er? "Ich glaube nicht, dass ich die Entscheidung noch erleben werde."


Stolzenau/Weser: Kiesfrachter sinkt beim Beladen
(Mindener Tageblatt vom 29.04.11)

 
Die Ursache für den Untergang der "Wolfram" ist noch unklar. | Foto: Feuerwehr Stolzenau
 
Stolzenau (mt/jhr). Der 80 Meter lange und 8,20 Meter breite Kiesfrachter "Wolfram" ist am Freitagmittag beim Beladen an einem Stolzenauer Kieswerk innerhalb weniger Minuten gesunken. Nur noch die Bugspitze und das Führerhaus ragten aus der Weser, berichtet die Feuerwehr.

Sowohl Schiffsführer als auch Bootsmann konnten sich ohne Verletzungen an Land retten und sogar einige Habseligkeiten vor den Fluten bewahren. Das Schiff ist regelmäßig zwischen Stolzenau und Bremen unterwegs, transportiert Sand und Kies im Pendelverkehr. Es verfügt über eine Tragkraft von 1135 Tonnen und war zur Zeit des Wassereinbruchs mit rund 800 Tonnen Sand und Kies beladen.

Die Personen an Bord konnten sich retten. | Foto: Feuerwehr Stolzenau
 
Die Stolzenauer Feuerwehr war schnell vor Ort, um rings um den Havaristen eine Ölsperre zu legen. Da das Schiff beim Beladen fest vertäut war, besteht keine Gefahr, dass es abtreibt, zumal der Fluss zurzeit keine starke Strömung aufweist. Die Schadensursache ist derzeit noch unklar.