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2003


Wesertal ist kein Selbstbedienungsladen (Die Harke vom 19.05.2003)

Arbeitskreis gegen weitere externe Kompensation

Landkreis (re). "Das Wesertal darf nicht zu einem Selbstbedienungsladen verkommen." Davor warnte der Arbeitskreis aus im Nienburger Wesertal wirtschaftenden Landwirten und Grundeigentümern während einer Versammlung im Liebenauer Gasthaus Sieling. Vor Teilnehmern des Widerspruchsverfahrens am Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegen die Flurbereinigung in Folge des Bodenabbaus, sprach der Vorstand von der "großen Gefahr" externer Kompensation: Ersatzmaßnahmen zum Ausgleich baulicher Eingriffe in die Natur, die außerhalb des Wesertals erfolgen, aber ins Wesertal gelegt werden.

Rückblick: Der Kreistag hatte fünf Suchräume beschlossen. Mit den dortigen Flächen sollen die Eingriffe in den Naturhaushalt durch den Kiesabbau ersetzt werden. Weil die Landesregierung die so genannte Fünf-Meter-Verfügung kippte und eine landesweit geltende Arbeitshilfe zu Ausgleich und Ersatz baulicher Eingriffe erließ, werden "jetzt kaum noch solche Kompensationsflächen für den Bodenabbau im Wesertal benötigt" , erklärt der Arbeitskreis.

Die Auffassung vertritt auch die Industrie- und Handelskammer Hannover, die nach sieben Jahren Verhandlungen es mit politischem Druck schaffte, die neue Regelung bei der alten Landesregierung durchzusetzen. In deren Folge dürfen die Kiesabbauer weiter tiefer als fünf Metern ausbeuten, aber ohne dafür ein hohes Maß an Ersatz zu leisten.

Der schwindende Flächendruck zur Kompensation führte beim Arbeitskreis zu Erleichterung. Umso ärgerlicher reagierten die Landwirte darauf, neuerliche wirtschaftliche Einschränkungen hinnehmen zu müssen. Eine externe Kompensation hat der Arbeitskreis eigenen Angaben zu Folge seit drei Jahren befürchtet. Die Bestätigung würden Landkreis und Bezirksregierung mit der Genehmigung der Erweiterung der Leeseringer Firma "Glasrecycling" liefern.

Dabei gehe es nicht um die Erweiterung selbst, betonte Arbeitskreis-Sprecher Henning Evers (Landesbergen), sondern vielmehr um den Umstand, dass die Behörden den baulichen Eingriff in Leeseringen in den Kompensationsraum des Wesertals legen, obwohl Ersatzflächen an anderen Stellen angeboten, aber von den Behörden nicht akzeptiert worden seien. Ein Einspruch gegen die Genehmigung hätte die Erlaubnis torpediert. Das, so die Behörden, gefährdete Arbeitsplätze. Daher sei die Genehmigung kampflos hingenommen worden, schilderte Evers die schwierige Lage.

Der Arbeitskreis hält die Gefahr weiterer externer Kompensation im Wesertal für groß. "Jetzt sind vor allem die Kreistagsabgeordneten gefordert, den Kompensationsflächenpool mit allen Kompensationsleistungen und Geldquellen zu überwachen.

Geht dem Wesertal viel Geld verloren?  (Die Harke vom 16.09.2003)

Gerichtsurteil und Folgen: Zweiter Anlauf mit neuem Flurbereinigungsbeschluss?

Landkreis . "Wir sollten versuchen, den fehlerhaften Flurbereinigungsbeschluss zu heilen", überlegt der Chef des Amts für Agrarstruktur (AfA) Sulingen, Helmut Weiß. In seiner Reaktion aufs Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, das die Flurbereinigung im Nienburger Wesertal für rechtswidrig erklärt hatte (DIE HARKE berichtete am Dienstag), bleibt Weiß der AfA-Linie treu: "Als Mittler die Flurneuordnung mit allen Beteiligten einvernehmlich umsetzen.

" Daher will er sich mit dem klagenden Arbeitskreis Wesertal aus dort wirtschaftenden Landwirten und Grundeigentümern zusammensetzen, um ein neues Verfahren auszuloten, "wenn sie das Gespräch suchen".

Denn die Folgen einer gescheiterten Flurbereinigung ohne alle Beteiligten sind für Weiß gravierend: "Erheblicher finanzieller Verlust an EU-Mitteln für den ländlichen Raum und zeitliche Verzögerung. Dazu gehöre eine Störung des Gesamtplans "Entwicklungskonzept Nienburger Wesertal" mit dessen Bestandteilen "Wasserlandschaftspark Nienburger Wesertal", Öko-Konten, und Flächenpool für Ersatzmaßnahmen in Folge des Bodenabbaus. Zwar könne das AfA mit den etwa 300 von rund 400 verbliebenen Grundeigentümern im Wesertal eine abgespeckte Flurbereinigung mit anderen Verfahrenswegen und Zuschusstöpfen aus Hannover, Berlin und Brüssel voran bringen, "doch die meisten Zuschüsse gingen verloren".

Zu den Folgen zählt Weiß die Wirkung auf die Verpächter von Agrarflächen, die einen Anteil von immerhin 70 Prozent an wirtschaftende Landwirte verpachtet hätten. "Die Verpächter verkauften dann umso mehr an Kiesabbauer. Die Pachtflächenverluste träfen daher die wirtschaftenden Landwirte umso mehr." Dazu komme, dass kein gesteuerter Flächentausch möglich wäre.

Mit oder ohne Flurbereinigung: Die Suchräume für Ersatzflächen, mit denen der Eingriff der Kiesabbauer in die Landschaft ausgeglichen werden sollen, blieben Suchräume. Allerdings, so räumt Weiß ein, sei die anfangs benötigte Flächenzahl um 60 Prozent gesunken, weil die Abbauer jetzt tiefer als fünf Meter abgraben dürfen. Weiß sagt, dass dieser Ersatzflächenpool "für verschiedene Träger wie für Kiesabbauer nutzbar sind, die vom Landkreis zugeordnet werden." Weitere Abbauanträge von Kiesunternehmen gebe es nicht, weil die Grenzen des Abbaus im Regionalen- und Landesraumordnungsprogramm gesetzlich verankert seien. Das Gericht habe Formalien gerügt, das Gesamtkonzept der Flurbereinigung aber gelobt.

Die Flurbereinigung im Nienburger Wesertal sollte Acker und Weidegebiete neu zuschneiden, die durch Kiesabbau und Ersatzflächen durch den Eingriff in die Landschaft dieselbe zerstückeln. Die Neuordnung sollte Ersatzflächen bündeln und für die Verlegung von Wirtschaftswegen und deren Ausbau mit erheblichen Mitteln von Bund, Land und EU sorgen. Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts hat sich der klagende Arbeitskreis Wesertal gegen AfA und Bezirksregierung durchgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beschwerde ist zulässig. Darüber entscheidet die Bezirksregierung. Abteilungsleiter Schulz war zu einer Stellungnahme nicht erreichbar.

Arbeitskreissprecher Henning Evers (Landesbergen) sagt zum Urteil, Landvolk und Landkreis "haben uns in die Irre geführt". Christian Dohrmann (Wellie) begründet: "Weil nun doch Änderungen möglich sind." Für Dr. Heiner Ballmann (Liebenau) ist belegt, dass andere - und nicht die Landwirte - Vorteile über diese Flurbereinigung hätten.