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Folgenutzung


Bis 2035 wird sich die Wasserfläche auf 1.000 ha etwa verdoppelt haben. 2002 wurde die Studie “Wasserlandschaftspark” abgeschlossen. Darin werden Vorschläge zur Folgenutzung der Abbaugewässer gemacht.

Große Bereiche werden für naturschutzfachliche Belange freigehalten. Neben der Berufsfischerei spielt aber auch die Flächenausweisung für die Bereiche Tourismus und Erholung eine besondere Rolle.

Ziel ist eine naturverträgliche aber gleichzeitig auf touristische Belange ausgerichtete Folgenutzung.